Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Aufnahme von Miet-/Kaufverhandlungen zu dem jeweiligen angebotenen Objekt begründen das Zustandekommen eines Maklervertrages und die Anerkennung des im Exposé genannten Courtageanspruches.

Die Inhalte dieser Webseiten werden mit Sorgfalt recherchiert. Immobilien Weber-Moewius übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen, da sie auf Angaben Dritter basieren. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung behalten wir uns vor.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
Die anfallende Provision für Nachweis oder Vermittlung von Kauf- sowie von Mietobjekten ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die Provision ist fällig am Tage der notariellen Beurkundung bzw. bei Unterschrift des Mietvertrages. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen berechnet.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Ferner bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Unser Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages fällig. Die Provision wird ebenfalls fällig, wenn der Empfänger des Angebotes während oder innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Verwertungsauftrages dieses oder ein anderes Verwertungsgeschäft mit dem Auftraggeber des Verwertungsauftrages abschließt.

Soweit der Auftraggeber nicht alleine verfügungsberechtigt ist, erklärt er, zugleich als Vertreter aller Miteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten zu handeln.

Sind unsere Angebote bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, ist uns dies schriftlich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt eine derartige Mitteilung später als sieben Tage, so gilt der Nachweis als durch uns erbracht.

Die Vertragspartner der Maklerfirma sind mit einer Speicherung gegebener Daten einverstanden und dürfen von dieser auch kontaktiert werden.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Immobilien Weber-Moewius - Zeithstraße 127 - 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Gerichtsstand ist Siegburg.